AGB
I. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Autobedarf Gebr. Dussler GbR, für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen und sonstige Arbeiten, die zum Leistungsumfang von Autobedarf Gebr,Dussler GbR gehören, wie Teileverkäufe und Reifeneinlagerung. Entgegenstehenden oder von diesen Bedingungen abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Verweisungen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit diese nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeändert werden.
II. Auftragserteilung
1. Im Auftragsschein sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche Fertigstellungstermin anzugeben .Die Arbeiten werden bei Autobedarf Gebr. Dussler GbR ausgeführt – unter Verwendung von Teilen, die von den Herstellern für das entsprechende Fahrzeug vorgesehen sind und bei Autobedarf Gebr. Dussler GbR gekauft wurden.
.Nicht bei Autobedarf Gebr. Dussler GbR gekaufte Ersatzteile werden nicht oder nur nach vorheriger Vereinbarung verbaut.
2.Autobedarf Gebr. Dussler GbR ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
3. Der Kunde ermächtigt Autobedarf Gebr. Dussler GbR , Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Uberführungsfahnen durchzuführen.
III. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Kunden vermerkt Autobedarf Gebr. Dussler GbR im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Wird bei Vertragsschluss nicht ein individueller Preis vereinbart, so werden die Dienstleistungen gemäß der aktuellen Preisliste oder Kostenvoranschlags verrechnet. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der bei Autobedarf Gebr. Dussler GbR ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen. Alle Angaben in Preislisten und alle individuellen Angebote erfolgen stets freibleibend, unverbindlich und nach bestem Wissen.
2. Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in welchem die Arbeiten und Ersatzteile einzeln aufzuführen und mit den geltenden Preisen zu versehen sind Autobedarf Gebr. Dussler GbR ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können berechnet werden, wenn dies vereinbart ist.
3. Sämtliche Einzelpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
IV. Fertigstellung, Abnahme
1. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat Autobedarf Gebr. Dussler GbR unverzüglich unter Angabe der Gründe, einen neuen voraussichtlichen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Wenn Autobedarf Gebr. Dussler GbR den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadenersatz. Autobedarf Gebr. Dussler GbR ist verpflichtet den Kunden über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
3. Die Abnahme des Fahrzeuges durch den Kunden erfolgt bei Autobedarf Gebr. Dussler GbR
4. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug am vereinbarten Fertigstellungstag gegen Zahlung des Rechnungsbetrages abzuholen. Bei Abnahmeverzug kann Autobedarf Gebr. Dussler GbR die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.
V. Berechnung des Auftrages, Fälligkeit, Aufrechnung
1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Teile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind. Der Preis beinhaltet das Material, die Arbeitsleistungen sowie die Verschrottung der Altteile.
2. Der Rechnungsbetrag und Preise für sonstige Arbeiten und Nebenleistungen sind bei Abnahme des Fahrzeuges und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung in bar, durch gültige EC-Karte an Autobedarf Gebr. Dussler GbR zu leisten und fällig.
3. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung seitens Autobedarf Gebr. Dussler GbR oder eine Beanstandung seitens des Kunden, muss spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
4. Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
VI. Reifeneinlagerung
1. Soweit Autobedarf Gebr. Dussler GbR vom Kunden durch einen Einlagerungsauftrag Räder in Verwahrung nimmt, werden diese fachgerecht für eine Dauer von höchstens 7 Monaten ab Datum der Einlieferung eingelagert. Die Einlagerung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Einlagerung geltenden Preise und ist im
Voraus zu bezahlen.
Bei Abnahmeverzug kann Autobedarf Gebr. Dussler GbR die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen und Schadenersatz verlangen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.
2. Sollten die eingelagerten Reifen nicht nach Ablauf von einem Jahr ab Einlieferung abgeholt oder zurückverlangt, erklärt sich der Kunde mit der freihändigen Verwertung der eingelagerten Räder durch
Autobedarf Gebr. Dussler GbR einverstanden
VII. Erweitertes Pfandrecht
Autobedarf Gebr. Dussler GbR steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu, auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Dienstleistungen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
VIII. Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle durchgeführten Arbeiten und verkauften Teile 2 Jahre. Bei vom Kunden beigebrachten Teilen gilt diese Gewährleistungsfrist nur für die durchgeführten Arbeiten. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Kunde unverzüglich nach Feststellung bei Autobedarf Gebr. Dussler GbR unter Vorlage der Rechnung geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen händigt
Autobedarf Gebr. Dussler GbR dem Kunden eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus. werden.
3. Bei ordnungsgemäß gemeldeten Mängeln bessert Autobedarf Gebr. Dussler GbR nach seiner Wahl kostenlos nach oder baut ein neues Ersatzteil ein. Im letzteren Fall gehen die ersetzten Teile in das Eigentum von Autobedarf Gebr. Dussler GbR über.
4. Die Gewährleistung umfasst nicht die gewöhnliche Abnutzung des Artikels
sowie Mängel, die nach Ablieferung, z.B. durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder unsachgemäße Behandlung. Das Gleiche gilt, wenn an den von Autobedarf Gebr. Dussler GbR durchgeführten Leistungen durch den Kunden oder Dritte Veränderungen vorgenommen wurden, es sei denn, es ist ausgeschlossen, dass die Mängel darauf beruhen können.
IX. Haftung
1. Die Haftung von Autobedarf Gebr. Dussler GbR wegen Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel bestehen oder einen über den Mangel hinausgehenden Schaden verursacht haben, richtet sich, wenn im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Autobedarf Gebr. Dussler GbR- gleich aus welchem Rechtsgrund — nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet Autobedarf Gebr. Dussler GbR auch bei einfacher Fahrlässigkeit
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und
b) bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet ist. ln diesem Falle ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischenueise eintretenden Schadens begrenzt.
2. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren (einschl. Sparbüchern, EC- und Kreditkarten) und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in
Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
3. Unabhängig von einem Verschulden bleibt eine etwaige Haftung von Autobedarf Gebr. Dussler GbR bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
X. Eigentumsvorbehalt
Die im Rahmen des Auftrages eingebauten bzw. einzeln verkauften Ersatz» und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung – bei Zahlung mittels EC- Karte bis zur endgültigen Gutschrift des Rechnungsbetrages auf dem Konto von Autobedarf Gebr. Dussler GbR – Eigentum von Autobedarf Gebr. Dussler GbR.
XI. Datenschutz
Autobedarf Gebr. Dussler GbR wird Namen. Adresse und sämtliche weitere auftragsbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts zur Bearbeitung seines Bestellauftrages und zur Kundenbetreuung verarbeiten und speichern.
XII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: April 2012